Krallen- & Pfotenpflege

Krallenpflege und Pfotenpflege für zu Hause: Krallenschere mit Licht, elektrischer Schleifer, das 2-in-1-Gerät für beides und der Pfotenreiniger für die Runde danach.

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  • Krallenschere mit Licht

    Krallenschere mit Licht

    €22,95
  • Elektrischer Krallenschleifer für Hunde

    Elektrischer Krallenschleifer für Hunde

    €24,95
  • Pfotenreiniger

    Pfotenreiniger

    €14,95
  • Krallenschneider mit Schleifer

    Krallenschneider mit Schleifer

    €44,95

Hundekrallen schneiden: schneiden, schleifen oder beides

Wenn die Krallen im Stand den Boden berühren oder auf Fliesen klackern, ist es Zeit. Die Krallenschere mit Licht kürzt die Länge in einem Schnitt, das LED leuchtet die Kralle aus und macht den Verlauf bei dunklen Krallen besser erkennbar. Hunde, die das Knacken nicht mitmachen, kommen mit dem elektrischen Krallenschleifer besser zurecht: Er trägt in feinen Schritten ab, statt zu kappen.

Krallenpflege in einem Gerät

Frisch geschnittene Krallen sind an der Kante oft brechend und bleiben an Teppich oder Körbchen hängen, ein paar Sekunden Schleifen runden sie ab. Wer beide Schritte regelmäßig macht, spart mit dem Krallenschneider mit Schleifer den Werkzeugwechsel mitten in der Prozedur, wo ohnehin die meiste Ruhe verloren geht. Wie kurz Krallen sein dürfen, steht im Ratgeber Hundekrallen schneiden.

Pfotenpflege nach der Runde

Zwischen den Ballen sammelt sich, was der Weg hergibt: Matsch im Herbst, Streusalz und Splitt im Winter. Der Pfotenreiniger löst das mit weichen Silikon-Lamellen und etwas Wasser, bevor es in den Flur zieht. Danach die Pfoten gut abtrocknen, denn feuchte Zwischenräume sind der Startpunkt für Hautprobleme.

Wie oft Krallen und Pfoten kontrollieren?

Als Faustregel alle drei bis sechs Wochen, je nach Untergrund und Bewegung: Ein Hund, der viel auf Asphalt läuft, wetzt seine Krallen von selbst ab. Die Pfoten lohnen den kurzen Blick nach jedem Spaziergang, besonders im Winter. Bei entzündeten Ballen, eingewachsenen Krallen oder anhaltendem Lecken gehört der Befund in die Tierarztpraxis, nicht in die Eigenbehandlung.